Häufig gestellte Fragen

Beratung und Service stehen bei Krieger immer an oberster Stelle. Uns ist es besonders wichtig, individuell auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Deshalb haben wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Inkontinenzversorgung

Lassen Sie sich von unserem kompetenten Fachpersonal beraten und fordern Sie Ihr persönliches Inkontinenz-Gratismuster an.

Nach einer erfolgreichen Produkt-Testphase schicken Sie uns Ihr Rezept und wir versorgen Sie individuell und schnell mit Ihrem Wunschprodukt.

Dieses bekommen Sie regelmäßig und dauerhaft kostenfrei nach Hause geliefert.

Die Vielfalt der Inkontinenzprodukte ist groß und nicht immer leicht zu überblicken, Unterschiede in Form und Funktion nicht immer leicht zu erkennen. Entscheidend für Ihre Produktfindung sind der Schweregrad und die Form der Inkontinenz aber auch die anatomischen Verhältnisse und Ihre persönlichen Gewohnheiten. Lassen Sie sich von unseren kompetenten Mitarbeitern im Rahmen einer telefonischen Erstberatung unterstützen, um die für Sie passende Lösung für einen unbeschwerten Alltag zu finden.

Ja. Man unterscheidet sowohl bei den aufsaugenden als auch bei den ableitenden Produkten zwischen Produkten für Frauen, für Männer und universellen Produkten. Diese Einteilung resultiert aus den unterschiedlichen anatomischen Gegebenheiten.

Ja. Achten Sie bei der Wahl Ihres aufsaugenden Inkontinenzproduktes auf eine atmungsaktive Außenschicht damit Wärmeentwicklung sowie Schweißbildung reduziert werden und es nicht zu Reizungen der Haut kommt. Eine atmungsaktive Außenschicht garantiert die Luftzirkulation, lässt aber keine Flüssigkeit nach außen dringen. Atmungsaktive Windeln sind geräuscharm, diskret und sehr angenehm zu tragen. Grundsätzlich sind alle Materialien von Inkontinenzprodukten dermatologisch getestet, um die Hautgesundheit zu garantieren.

Unterstützend können Sie spezielle Pflegeprodukte für die Stellen Ihrer Haut verwenden, die mit der Windel in Kontakt kommen. So werden diese möglichst trocken gehalten und Sie beugen gleichzeitig Hautirritationen, Dekubitus und Entzündungen vor.

Eine regelmäßige und gründliche sanfte Reinigung der Haut vor der Anwendung ist dabei sehr wichtig.

Gehen Sie grundsätzlich sparsam mit Reinigungs- und Pflegemitteln um, damit die Haut nicht zusätzlich beansprucht wird.

Nein, davon ist dringend abzuraten. Trotz der optischen Ähnlichkeit ist die Verwendung von Damenbinden nicht für die Inkontinenzversorgung geeignet. Aufbau und Eigenschaften (etwa: Flüssigkeit & Gerüche binden) von Inkontinenz- Einlagen und Damenbinden sind völlig unterschiedlich.

Häufige Ursache für das „Auslaufen“ einer Windel ist eine unangemessene Saugstärke, eine falsche Windelgröße oder ein zu unregelmäßiger Wechsel. Achten Sie darauf, dass Ihre Windel gut angepasst ist, d.h. mit etwas Abstand zum Schritt. Nur so kann der Prozess des Aufsaugens funktionieren.

Lassen Sie sich von unseren geschulten Mitarbeitern beraten, damit Sie die richtige Wahl treffen können. Zur Optimierung der Versorgung ist die Nutzung von zusätzlichen Bettschutzeinlagen empfehlenswert. Hier gelangen Sie zu unseren Pflegehilfsmitteln.

Nein. Die Saugfähigkeit einer Windel wird von einem speziellen Saugkern mit Superabsorber, einem speziellen Bindemittel, gewährleistet. Dieser bindet Flüssigkeit und Geruch auch in „dünnen“ Windeln, d.h. sie sind saugstark und diskret zugleich.

Wichtig ist vor allem die Regelmäßigkeit des Windelwechsels. Bei Stuhlinkontinenz sollte die Windel unmittelbar nach dem Stuhlgang gewechselt werden. Bei Harninkontinenz hängt die optimale Wechselhäufigkeit von verschiedenen Faktoren ab:

Nutzen Sie den Nässeindikator, um den Zeitpunkt für den Windelwechsel zu bestimmen. Dieser ist in der Regel in Form eines leicht farbigen Streifens auf der Außenseite des Produktes zu finden und verfärbt sich mit zunehmender Flüssigkeit im Windelkern. Er zeigt Ihnen so das Nachlassen der Saugleistung und damit den Zeitpunkt an, ab dem ein Windelwechsel sinnvoll ist.

Ja. Kann eine Windel in einem längeren Zeitraum wie z.B. nachts oder auch auf Reisen nicht gewechselt werden, sollte man ein Produkt mit einer sehr hohen Saugkraft wählen. Zusätzlich kann nachts eine Bettschutzeinlage zur Wiederverwendung oder für den einmaligen Gebrauch helfen.

Ja. Aktivieren Sie die Windel indem Sie sie an den kurzen Seiten fassend sanft dehnen. Vorsicht – nicht ruckartig reißen. Dann der Länge in der Mitte falten (ein Schiffchen knicken). Nun können Sie die Windel anlegen.

Die Kombination aus ableitendem und aufsaugendem Inkontinenzhilfsmittel ist z.B. bei einer Harn- und Stuhlinkontinenz empfehlenswert. Zusätzlich kann für den Schutz der Bettwäsche eine Bettschutzeinlage zur Wiederverwendung oder für den einmaligen Gebrauch eingesetzt werden.

Der Begriff „Miktion“ beschreibt die Entleerung der Harnblase. Ein Miktionsprotokoll (auch: Miktionstagebuch) ist die Auflistung (in Tabellenform) der täglichen Häufigkeit Ihrer Blasenentleerung und die Inkontinenzintervalle. Es liefert Ihrem Arzt wichtige Informationen, die ihm bei der Bestimmung Ihrer Inkontinenzstufe und Inkontinenzart helfen.

Ein vollständiges Miktionstagebuch besteht aus Informationen über:

  • die Menge der eingenommenen Flüssigkeit pro 24 Stunden
  • die Menge der Harninkontinenz (in ml) und die Anzahl sowie jeweilige Uhrzeit kontrollierter Toilettengänge pro 24 Stunden
  • Angaben darüber, ob ein Inkontinenzhilfsmittel in Anspruch genommen werden musste
  • die Position, in der es am häufigsten zum Harnlassen kam
  • die Tätigkeiten, während derer es zum Harnlassen kam

Damit ein Miktionsprotokoll aussagekräftig ist, sollte es mindestens über einen Zeitraum von 3 Tagen geführt werden. Wir empfehlen aber, die Beobachtung noch länger durchzuführen.

Die Richtwerte für eine kontinente Blasenentleerung sind:

  • 250 – 400 ml Harn im Strahl
  • Max. 800 ml pro Entleerung
  • Norm: 1,5 l pro Tag

Hier können Sie sich ein Miktionsprotokoll runterladen.

Eine Doppelversorgung ist die missbräuchliche Verwendung von zwei aufsaugenden Inkontinenzprodukten über-/ bzw. ineinander.

Um Ihr Inkontinenzmaterial auf Rezept zu erhalten, sollte auf Ihrer Verordnung die Diagnose „Inkontinenz“ sowie der Bedarf einer „Dauerversorgung“ vermerkt sein. Wenn Sie uns ein solches Rezept einreichen, können wir Sie bequem beliefern und Sie erhalten die benötigten Inkontinenz Hilfsmittel regelmäßig.

Sobald wir ein neues Rezept benötigen, melden wir uns schriftlich bei Ihnen.

Ja. Ihre Krankenkasse stellt eine aufzahlungsfreie Standardversorgung zur Verfügung, die Sie über uns beziehen können. Die Produkte in diesem Segment bieten einen angemessenen Auslaufschutz und gehören zur Grundversorgung. 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen aufzahlungspflichtig auch höherwertige Produkte an, die sich unter anderem durch angenehmeres Material sowie verbesserte Passform auszeichnen.

Für manche Leistungen hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Zuzahlung festgelegt. Die entsprechende Rechnung darüber erstellen wir für Sie einmal im Quartal.

Ein bekanntes Beispiel für eine solche gesetzliche Zuzahlung ist die sogenannte Rezeptgebühr. Diese bezahlen Sie jedes Mal, wenn Ihnen ein Medikament verordnet wurde.

Bei Ihrem Rezept für Pflegehilfsmittel handelt es sich im Gegensatz zu einer einmaligen Rezepteinlösung um eine pauschal und langfristig angelegte Versorgung. Das bedeutet, es fällt auch jeden Monat unabhängig von einer Lieferung die entsprechende gesetzliche Zuzahlung an. Berechnet wird Ihnen dieser monatlich fällige Betrag in Summe allerdings nur einmal im Quartal.

Die Zuzahlung für Pflegehilfsmittel beträgt bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z.B. Ihre Inkontinenzprodukte) 10 % des mit Ihrer Kasse vereinbarten Abrechnungsbetrages. Pro Kalenderjahr müssen Sie und Ihre Familie höchstens Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen leisten. Sollte ein Familienmitglied in Ihrem Haushalt schwerwiegend chronisch krank sein, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent der Familieneinnahmen. Wenn Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Sie erhalten dann eine Befreiungskarte.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind oder werden.

Die gesetzliche Zuzahlung bleibt auf die Basisversorgung beschränkt und die Berechnung erfolgt quartalsweise.

Ihre Krankenkasse garantiert im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Ihre medizinisch notwendige Versorgung mit Inkontinenzprodukten. Der Markt der Inkontinenzprodukte umfasst allerdings auch Produkte, die Ihren persönlichen Komfort und Ihr Wohlbefinden erheblich verbessern können. Alleine Sie entscheiden über Ihre Komfortversorgung und über Ihr Wohlempfinden. Bei Ihrer Entscheidung für ein solches höherwertiges Komfortprodukt werden Sie lediglich mit den Mehrkosten belastet. Diese Mehrkosten werden als wirtschaftliche Aufzahlung zur Basisversorgung bezeichnet und immer dann abgerechnet, wenn sie anfallen.

Nein. Unsere Produktmuster helfen Ihnen nach der individuellen Erstberatung bei der Auswahl des für Sie idealen Produktes. Diese Einzelstücke sind für Sie kostenfrei.

Aus verschiedenen Gründen beträgt unser Mindestintervall für Ihre Inkontinenzversorgung mindestens einen Monat. Kürzere Intervalle sind leider nicht möglich, längere jederzeit. Geben Sie diesen Wunsch bei Ihrer nächsten Anforderung an.

Als einer der größten Leistungserbringer Deutschlands in der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen bieten wir Ihnen herstellerneutrale und auf Sie persönlich abgestimmte Lösungen. Bei der Suche nach dem für Sie richtigen Produkt aus unserem umfangreichen Sortiment sind Ihnen unsere Mitarbeiter /-innen gerne behilflich.

Wir lassen Sie auch hierbei nicht alleine. Ihre gewohnte Inkontinenzversorgung durch uns kann auf jeden Fall auch bei einer Heimunterbringung übergangslos weitergeführt werden.

  • Informieren Sie sich über das Thema Inkontinenz und erfahren Sie, dass es kein Tabuthema  ist. 
  • Trainieren Sie Ihre Blase, z.B. durch Blasentraining und Beckenbodenübungen.
  • Gehen Sie nicht auf die Toilette, wenn Sie nicht müssen.
  • Halten Sie sich allgemein fit und gesund. Sorgen Sie mit einer ausgewogenen Ernährung für die Anregung Ihres Stoffwechsels.

Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind. Alle Versicherten mit einem Pflegegrad und mit einer eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten.

Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung bis zu einem monatlichen Betrag von 40 € übernommen, wenn der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt worden ist. Wir von Krieger übernehmen das für Sie. Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten und unterschriebenen beidseitigen Antrag zu – wir erledigen den Rest.

Sie bekommen Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.

Voraussetzung für die Kostenerstattung der zum Verbrauch bestimmen Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40 € ist ein Pflegegrad (1 bis 5) und die Tatsache, dass Sie zu Hause von einem Angehörigen gepflegt werden.

Rufen Sie uns an: 0261 983 771 19

Wir schicken Ihnen den zweiseitigen Antrag zu, Sie füllen beide Seiten aus, senden sie zu uns zurück und wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Kasse. Sie können den Antrag auch im Download Bereich herunterladen und ausdrucken. Sobald die Genehmigung bei uns eingegangen ist, bekommen Sie Ihr persönliches Pflegehilfsmittel Paket.

Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung.

Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, erhalten Sie Ihre Genehmigung direkt von Ihrer Kasse oder erhalten eine Rückinformation aus unserem Hause.

Sie als Angehöriger haben für Ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist für ein Jahr oder auch unbefristet genehmigt. Sie bestimmen den Inhalt Ihres Paketes und die Lieferung erfolgt entsprechend Ihren Wünschen automatisch und monatlich.

Ja. Sagen Sie uns einmal in welchem Abstand Sie welche Produkte geliefert bekommen möchten und die Lieferungen erfolgen automatisch in dem von Ihnen gewählten Rhythmus und Zusammenstellung.

Entweder telefonisch: 0261 460 91 -96 oder per E-Mail: kundenservice(at)krieger-gesundheit.de

Sie können pro Jahr bis zu 2 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen.

Im Zuge der 40 € Standardversorgung werden Sie mit Vinylhandschuhen versorgt. Vinyl ist ein Kunststoff.

Für eine geringe wirtschaftliche Aufzahlung von einem Euro bekommen Sie bei uns Einmalhandschuhe aus Nitril, für zwei Euro aus Latex.

Elektromobile

Ja. Fragen Sie Ihren Arzt nach einem Rezept, wenn Sie glauben, dass ein Zusatzantrieb/Elektromobil Ihnen im Alltag hilfreich sein könnte.

Schicken Sie Ihr Rezept an Krieger oder kommen Sie persönlich vorbei um ein geeignetes Modell für Sie zu finden:

MEDI-CENTER Mittelrhein GmbH
David-Roentgen-Straße 2 – 4
56073 Koblenz

Nein. Aufgrund des Rezeptes steht Ihnen verordnungs- und krankenkassenabhängig ein Standardmodell ohne Aufpreis zu. Sie haben natürlich die Möglichkeit gegen eine wirtschaftliche Aufzahlung ein höherwertiges Elektromobil Modell zu erwerben. Dies kann aber von Krankenkasse zu Krankenkasse aufgrund der verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen variieren.

Krankenkassenabhängig sind die Vorgehensweisen unterschiedlich. In jedem Fall kümmern wir uns um den Versorgungsablauf. Sie brauchen nichts tun.

Mit Ihrem Originalrezept reichen wir bei Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag ein. Sobald dieser genehmigt ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Das kann bis zu einer Woche dauern und hängt von der Bearbeitungszeit der Krankenkasse ab.

Ja. Mit Ihrer Kostenübernahmeerklärung kaufen Sie das Gerät Ihrer Wahl.

Logistik

Bitte senden Sie uns Ihr Rezept per E-Mail oder per Post zu, nach Erhalt bekommen Sie umgehend einen Anruf von uns zur Beratung.

Zusendung per E-Mail:
sanitaetshaus(at)krieger-gesundheit.de

Zusendung per Post:
MEDI-CENTER Mittelrhein GmbH
David-Roentgen-Straße 2 – 4
56073 Koblenz

Sobald wir gemeinsam mit Ihnen das passende Hilfsmittel gefunden haben, nimmt unsere Tourenplanung Kontakt zu Ihnen auf. Nach gemeinsamer Terminfindung können wir Sie innerhalb von 2 Werktagen beliefern.

Nachdem Sie mit der Abteilung Rehatechnik ein Beratungsgespräch geführt haben, wird Ihr Auftrag in die Tourenplanung übermittelt. Unsere Tourenplanung nimmt danach schnellstmöglich die Terminabstimmung mit Ihnen vor.

Ja! Alle unsere Auslieferungsfahrer sind bestens mit den Hilfsmitteln vertraut und werden regelmäßig qualifiziert geschult. Sie sind entweder ausgebildete Reha-Fachberater oder Medizinprodukte-Berater.

Unsere Fachberater haben immer höherwertige und exklusive Zusatzversorgungen in ihren Lieferfahrzeugen dabei. Sprechen Sie uns gerne an damit wir Sie nach Ihren Wünschen versorgen können.
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich von unseren Fachkräften vor Ort beraten.

Auf Wunsch können wir mit Ihnen eine komplette Wohnumfeldberatung durchführen. So können wir Ihnen viele verschiedene Hilfsmittel vorführen, die Ihnen den Alltag enorm erleichtern werden. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Lebensqualität zu steigern und mehr Sicherheit in Ihren eigenen „4 Wänden“ zu bekommen.

Sie warten gerade auf ein wichtiges Paket, können aber nicht zuhause sein?
Schließen Sie einen sogenannten Garagenvertrag mit Ihrem Paketzusteller. Künftige Lieferungen müssen nicht mehr quittiert werden und der Paketzusteller darf das Paket an einem vorher vereinbarten Ort hinterlegen. Beachten Sie jedoch, dass das Haftungsrisiko bei Abschluss eines solchen Vertrages an den Empfänger übergeht.

Weitere Informationen und Vordrucke für sogenannte Abstellverträge / Garagenverträge können Sie auf den jeweiligen Seiten der Paketzusteller herunterladen!

Anbieterwechsel

Bestellen Sie zunächst Ihr Gratismuster hier.

Lassen Sie sich beraten, probieren Sie es in Ruhe aus und entscheiden Sie sich dann erst für Ihre dauerhafte Belieferung.

Als Neukunde benötigen Sie in der Regel ein Rezept Ihres Arztes. Dieses senden Sie einfach an uns (Freiumschlag gibt es hier) und wir kümmern uns um den Rest.

Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Rezept bereits von einem Leistungserbringer versorgt werden, können Sie mithilfe eines neuen Rezeptes sofort wechseln oder spätestens nach Ablauf des Versorgungszeitraumes des aktuellen Rezeptes.

Informieren Sie uns – wir erledigen den bürokratischen Teil für Sie:
Telefon:  0261 983 771 18
Fax: 0261 460 91 -55
E-Mail: inkontinenz(at)krieger-gesundheit.de

Oder schicken Sie das neue Originalrezept mit Angabe Ihrer Kontaktdaten direkt an uns: 
MEDI-CENTER Mittelrhein GmbH
David-Roentgen-Straße 2 – 4
56073 Koblenz

Sprechen Sie uns an, wir klären alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse.

Auf Wunsch Ihrer Krankenkasse kann es nötig sein, dass Sie den Anbieterwechsel schriftlich formulieren müssen.

In der Regel reicht dafür ein formloses Schreiben.

Nein. Mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung haben Sie Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung entsprechend Ihres medizinischen Bedarfs.

Wirtschaftliche Aufzahlungen fallen immer dann an, wenn Sie eine über den medizinischen Bedarf hinausgehende Versorgung wünschen (auch: Komfortversorgung wie z. B. Pants).

Erfahrungen & Bewertungen zu MEDI-CENTER Mittelrhein GmbH