Service

Das Mehr an Gesundheitsberatung

Einrichtungen rund um Pflege, Medizin und Beratung gibt es zahlreiche. Doch Krieger sticht mit seinem Gesundheitsservice heraus. Denn unsere Kernkompetenz ist das Netzwerk aus Dienstleistung, das wir leben – und von dem Sie stets profitieren.

Unsere Serviceleistungen für Sie

Als Unternehmensgruppe aus Homecare-Versorger und Rehatechnik-Riese sowie spezialisierten Sanitätshäusern gehen wir mit Ihnen täglich über die gewöhnliche Beratung hinaus. Wir haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kostenträgern und der überregionalen Versorgung und lernen täglich in persönlichen Gesprächen mit Patienten dazu – online, telefonisch und vor allem persönlich in unseren Sanitätshäusern vor Ort.

Mediathek / Downloads

Um Sie bestmöglich informieren zu können, finden Sie in unserer Mediathek hilfreiche Erklärvideos zu unserem Unternehmen und Themen wie dem „E-Rezept“. Der zusätzliche Download-Bereich bündelt sämtliche Formulare und Informationen, die Sie benötigen. Und wenn Sie dort nicht fündig werden? Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne!

Versorgungsablauf

Rund um den Versorgungsablauf bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Informationen zu Rezepten, Entlassmanagement, Anbieterwechsel und Rückholung. So erhalten Sie alle relevanten Informationen an einem Ort gebündelt und leicht verständlich aufbereitet. Wenn Sie darüber hinaus Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Alterssimulationsanzug

Mit dem Alterssimulationsanzug können sich junge Menschen in die Lage von älteren hineinversetzen, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen. Diesen Alterssimulationsanzug stellen wir gerne für Kleingruppen oder Klassenverbände zur Verfügung. Dadurch kann Empathie bei z. B. Pflegepersonal, Angehörigen oder Schülern geschaffen werden.

Schadensmanagement

Wenn ein schlimmer Unfall passiert, kann sich das Leben komplett ändern. In dieser neuen Lebensphase stehen wir Ihnen bei. Wir helfen Ihnen beim Umbau Ihres Wohnumfelds, der Suche nach einer Rehaklinik sowie der beruflichen Wiedereingliederung. Dabei profitieren Sie von unseren über 40 Jahren Erfahrung als Sanitätshaus.

Unser Service vor Ort

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Häufige Fragen

Grundsätzlich wird in der gesetzlichen Krankenversicherung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Zuzahlung von 10 % der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 Euro, mindestens 5 Euro. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt. Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.
Bei Hilfsmitteln unterscheidet man zum Verbrauch bestimmte und nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10% des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.

Beispiel:
Bei einer monatlichen Versorgung in Höhe von 19 Euro, beträgt der 10 %ige Eigenanteil 1,90 Euro. - Bei einer monatlichen Versorgung in Höhe von 140 Euro, beträgt der 10 %ige Eigenanteil 14 Euro. Der   Betrag wird auf die maximale Zuzahlung von 10 Euro reduziert.

Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel:
Die Zuzahlung bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (zum Beispiel Rollstühle, Rollatoren) beträgt 10 % des insgesamt von Ihrer Krankenkasse für diese Versorgung übernommenen Betrages, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
Die Zuzahlung berechnet sich aus den Kosten für die gesamte Versorgung mit dem benötigten Hilfsmittel. 

Beispiel:
Standardversorgung mit einem Rollator, welche Ihre Krankenkasse mit einem Betrag von 70 Euro übernimmt. Der Eigenanteil von 10 % beträgt 7 Euro.

Hinweis: Die Zuzahlungsregelungen gelten nicht für Pflegehilfsmittel! 

Höchstgrenze der Zuzahlungen (Belastungsgrenze):
Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (Chroniker-Regelung).

Wir liefern nach Bedarf, medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Ware wird kartonweise geliefert, somit kann es sein, dass man mit einem Karton länger auskommt.

Ihre Rechnung versenden wir getrennt von Ihrer Warenlieferung, per Post und in der Regel einige Tage nach der Lieferung.

Hier erfahren Sie ausführlich alles Wissenswerte zu den Zuzahlungserklärungen.

Erfahrungen & Bewertungen zu MEDI-CENTER Mittelrhein GmbH